Gründungssatzung - NaturPur-Gemeinschaft

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Gründungssatzung

Verein
 

Die Gründungssatzung wird jedem Vereinsmitglied im internen Bereich zur Verfügung gerstellt.

Einführend in unsere Gedankenwelt hier die Gründungssatzungs-Präambel ...

Präambel
Frauen und Männer sind gleichberechtigt. In der Satzung wird nur eine Geniusformulierungsvariante verwendet, ohne das andere Geschlecht auszugrenzen oder zu diskreditieren. Es dient nur der flüssigen Leseform.
Ohne die Mutter gibt es kein gesellschaftliches Überleben. Deshalb ist sie besonders zu unterstützen und zu fördern.  

Der Verein unterstützt ein Leben in Brüderlichkeit und Harmonie im Sinne der Menschenrechtskonvention von 1948.

Jegliche Art von kriegerischen Auseinandersetzungen wird verabscheut; somit hin zur Verteidigungsarmee am Beispiel der Schweiz.
Die Förderung der Volksdemokratie ist eines unserer Vereins-Teilziele. Jeder darf seine eigene Meinung vertreten und kundtun. Es gibt keinen Vereinszwang. Freie Bürger finden sich in unserer frei denkenden Gemeinschaft zusammen zum Wohle Aller. Jeder Einzelne darf und soll seine Individualität ausleben, solange dadurch die Gemeinschaftsförderung nicht leidet.

Es gibt in unserer Gemeinschaft keine Pseudowohltätigkeitssprüche hinter denen sich eine Unmenschlichkeit versteckt. Die Gebrauchsanweisung des täglichen Miteinanders ist die Menschenrechtskonvention.
Alle Kinder um uns herum gilt es zu schützen und einen friedvollen Weg ins Leben zu ermöglichen.

Jegliche Ansätze von Ideologien oder Demagogien werden aus unserer Gemeinschaft ausgeschlossen.

Unsere Wertevorstellungen sind mit zwei Worten umschrieben, Wahrheit und (Nächsten)Liebe.





 
 
 
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